AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER
PV-Komplett-System UG (haftungsbeschränkt) - AGB - Stand 2023
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen sonstigen Verträge (inklusive der Liefer-, Preis- und Zahlungsbedingungen). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen und erlangen nur dann Geltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt worden ist.
1. Vertragsabschluss
Der Käufer gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Er ist daran nicht mehr gebunden, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen die Bestellung schriftlich von uns bestätigt worden ist. Mit Auftragsbestätigung ist der Vertrag wirksam zustande gekommen (Annahme).
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann, soweit diese von uns schriftlich bestätigt worden sind. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften. Abbildungen und Angaben in Prospekten sind nur dann maßgeblich, wenn diese als verbindlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich als Warenwerte ohne Skonti, zuzüglich Verpackungskosten und Fracht. Die Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzunehmen. Sofern sich für Liefergegenstände, über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluß und Lieferung der Listenpreise wegen einer Änderung der preisbildenden Faktoren erhöht, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um welchen sich unsere Listenpreise aufgrund der gestiegenen Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöhen. Anpassungsrechte stehen uns gegen Nichtkaufleute nur dann zu, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen. Davon unabhängig hat der Verbraucher das Recht, im Fall einer Preiserhöhung mit Preiserhöhungsbekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung
Werden von uns angegebene Lieferfristen und Liefertermine um mehr als einen Monat überschritten, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von einem Monat mit der Erklärung setzen, dass er die Annahme der Lieferung nach Ablauf der Nachfrist ablehne. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Lieferung und weitergehende Ansprüche, auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Nicht durch uns zu vertreten ist, wenn die Lieferung wegen höherer Gewalt oder anderweitigen unvorhergesehenen Hindernissen, wie beispielsweise Pflichtverletzung unserer Vorlieferanten, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung verzögert oder unmöglich gemacht wird.
Der Käufer hat sich zum Liefertermin annahmebereit zu halten. Er haftet für Schäden im Fall nicht rechtzeitiger Abnahme und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes über, beim Versand mit Absendung auf den Käufer über.
5. Annahmeverzug
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung oder einer von ihm geschuldeten Sicherheitsleistung 2 Wochen im Rückstand, sind wir unter Einräumung einer Nachfrist von 1 Woche berechtigt, statt Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichtleistung zu fordern.
Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, wenn er durch höhere Gewalt gehindert ist. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen werden mit Zugang der Bestellung und Rechnungserstellung zur Zahlung fällig. Uns gegebene Sicherheiten dienen auch zur Befriedigung von
Ansprüchen, die sich aus einem etwa erst später folgenden Vertragsverhältnis ergeben. Der Käufer kann gegen unsere Lieferforderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und bei Mangelhaftigkeit einer Leistung nur in dem Umfang, dass der zurückbehaltene Betrag die Kosten oder Mangelbeseitigung nicht übersteigt. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen. Zahlungen an einen Vertreter oder Vermittler erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen. Urheberrechte und alle Dokumentationen verbleiben in unserem Eigentum. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zumachen. Aus einer Herausgabe oder etwaigen Wegnahme des Liefergegenstandes entstehen für den Käufer keine Schadensersatzansprüche gegen uns. Bei Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Käufer unter Übergabe der verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) uns zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer ist zur sachgemäßen Handhabung unseres Vorbehaltseigentums und Lagerung verpflichtet.
Etwa entstehende Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung beim Käufer werden bereits hiermit an uns sicherungshalber abgetreten.
8. Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten können wir unbeschadet weitergehender Ansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe geltend machen, jeweils von € 10.000,00. Dem Käufer ist es unbenommen zu beweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist.
9. Gewährleistung und Rügepflicht
Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass alle Beschaffenheitsmerkmale gegeben sind. Der Käufer hat uns, wenn er Kaufmann ist, in Erfüllung seiner Rügepflichten gem. § 377 HGB bei Anlieferung erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Mitteilungspflicht, verliert er das Gewährleistungsrecht, soweit sie auf einem Mangel beruhen, der bei Anlieferung der Ware erkennbar war. Unsere Gewährleistungspflicht erfüllen wir durch Nachlieferung.
Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass Warenmängel oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit nicht durch unsachgemäße Behandlung oder einen vom Käufer vorgenommenen Eingriff verursacht sind. § 476 BGB bleibt unberührt.
Es steht uns frei, auch seitens von Dritten geltend gemachte Ansprüche in Kulanz zu erfüllen, sofern wir der Auffassung sind, dass die Ansprüche, deren sich ein Dritter berühmt, begründet sind und es steht uns im Verhältnis zum Käufer frei, eine streitbefangene Lieferung durch eine andere Lieferung zu ersetzen.
10. Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist 93413 Cham. Dasselbe gilt, wenn der Käufer unbekannten Aufenthalts ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 93413 Cham, sofern der Käufer Unternehmer ist.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragsänderungen, Zusätze oder vertragserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Der Käufer kann Ansprüche gegen uns aus mit uns abgeschlossenen Verträgen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
Sollte eine dieser Bestimmungen sich als unwirksam herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, an Stelle der unwirksamen Bestimmung dann eine dem Zweck der
Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die soweit wie möglich zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.
PV-Komplett-System UG (haftungsbeschränkt)
Obere Regenstraße 10
93413 Cham
Tel.: 0151/68545088
E-Mail: info@pv-komplettset.com